Frauenbeauftragte der BWO
Aufgaben der Frauenbeauftragten in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für weibliche Werkstattbeschäftigte, vorwiegend in den Angelegenheiten des § 39a Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Gesetzlich werden drei wesentliche Aufgaben einer Frauenbeauftragten beschrieben.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten behinderten Frauen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:
1. Gleichstellung von Frauen und Männern.
2. Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung.
3. Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Die Frauenbeauftragte arbeitet mit dem Werkstattrat zusammen.
Kontakt:
Tel.: 02261 - 6069 388
Die Vorsitzende unserer Frauenbeauftragten:

Sabrina Gazek