Frauenbeauftragte der BWO
Aufgaben der Frauenbeauftragten in der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung
Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für weibliche Werkstattbeschäftigte, vorwiegend in den Angelegenheiten des § 39a Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Gesetzlich werden drei wesentliche Aufgaben einer Frauenbeauftragten beschrieben.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:
1. Gleichstellung von Frauen und Männern.
2. Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung.
3. Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Die Frauenbeauftragte arbeitet mit dem Werkstattrat zusammen.
Kontakt:
Tel.: 02261 - 60 69-0
Denise Binder