Fünf Gründe, die für eine Werkstatt sprechen
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben als Werkstattangehörige Anspruch auf Leistungen nach SGB IX und ein garantiertes lebenslanges Rückkehrrecht in eine anerkannte WfbM. Die Leistungen können auch nach § 29 SGB IX als persönliches Budget in Anspruch genommen werden (Informationen hierzu gibt es beim LVR).
Die Werkstatt ist zertifizierter Bildungsträger und garantiert optimale und angepasste berufliche Bildung und Persönlichkeitsförderung ohne zeitliches Limit.
Die Werkstatt ermöglicht ein breites Spektrum an Berufsbildern und eine hohe Passgenauigkeit von Wunsch und Bedarf des Menschen.
Die Werkstatt ist optimal auf die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtet und verfügt über qualifiziertes Betreuungspersonal.