DAS RECHT AUF GEWALTFREIHEIT ...

... gilt überall in der BWO

Gewaltprävention

Zu den Grundwerten der Menschenrechte gehört es, die Menschenwürde zu achten und zu schützen.

Das Recht auf einen gewaltfreien Umgang gilt überall in der BWO.

Körperliche Auseinandersetzungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Die Kultur des gewaltfreien Umgangs ist nicht selbstverständlich, sondern muss gepflegt und miteinander weiterentwickelt werden.

Hierzu gibt es eine Handlungshilfe.

Damit die Handlungshilfe von jedem verstanden werden kann, wurde sie in einfache Sprache übersetzt.

Die Handlungshilfe in einfacher Sprache kann hier herunter geladen werden.

Die Handlungshilfe wurde von Mitarbeitern*innen der BWO, die aus den unterschiedlichsten Funktionen kommen, in Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat und der Frauenbeauftragten erarbeitet. Sie soll als Orientierung dienen und Hilfestellung in Situationen geben, die bei dem Personal der BWO Unsicherheit auslösen.

Zusätzlich zur Handlungshilfe werden alle Mitarbeiter*innen in der BWO in PART® ausgebildet. Bei PART® (Professional Assault Response Training) handelt es sich um ein bewährtes Konzept, mit dessen Hilfe pädagogische Fachkräfte auf Gewaltsituationen professionell und deeskalierend reagieren können. www.parttraining.de

 

Bei Fragen und Interesse könne sie sich gerne bei unseren Ansprechpartnern melden.

Vertrauensperson Toni Mauelshagen: Tel.: 02261 / 6069 365, E-Mail: tmauelshagen(at)bwo-wiehl.de

Vorsitzender Arbeitskreis Gewaltschutz Oliver Meinhold:       Tel.: 02261/6069 312, E-Mail: omeinhold(at)bwo-wiehl.de

 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013        

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