MIT UNS FINDEN SIE IHREN WEG

... in der Werkstatt oder auf dem Arbeitsmarkt

Berufliche Bildung in der BWO


Kontakt
 

Ansprechpartner für Ihre Anfragen:
 

Matthias Kallidat, Abteilungsleitung BerufsBildungsBereich
 

Tel.: 02261 – 6069 270
 

Fax: 02261 – 6069 200
 

E-Mail: mkallidat(at)bwo-wiehl.de

 

Eingangsverfahren-BWO


Das Eingangsverfahren

Die Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung ist für jeden Menschen, unabhängig ob Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger ins Berufsleben, eine wichtige Entscheidung.

Ist die Werkstatt für mich die richtige Einrichtung? Welche Möglichkeiten bieten sich mir? Wo liegen meine Stärken und welche Tätigkeiten passen zu mir?

Um diese Fragen zu klären, beginnt jede Neuaufnahme im BerufsBildungsBereich unserer Werkstatt mit dem Eingangsverfahren. Hier wird eine umfangreiche Kompetenzanalyse mit eigenen und standardisierten Testverfahren (HAMET) durchgeführt.

Erste Tätigkeitsfelder können erprobt werden und im persönlichen Gespräch mit einem Bildungsbegleiter werden die ersten persönlichen und beruflichen Ziele entwickelt und festgeschrieben. Dieses Verfahren dauert in der Regel drei Monate.

Berufsbildungsmaßnahmen-BWO


Die Berufsbildungsmaßnahme

Nach dem Eingangsverfahren beginnt die Berufsbildungsmaßnahme. Die bereits im Eingangsverfahren festgelegten Förderziele werden vertieft und kontinuierlich erweitert. Die Vermittlung beruflicher und sozialer Kompetenzen steht im Vordergrund. Die unterschiedlichen Berufsfelder unserer Werkstatt werden praktisch erprobt und das nötige theoretische Wissen erlernt. Hierfür nutzen Bildungsbegleiter der BWO die Qualifizierungseinheiten der neuen Bildungssystematik (NBS).

Anhand der durchgeführten Qualifizierungseinheiten, erstellen unsere Bildungsbegleiter mit dem Teilnehmer gemeinsam einen individuellen Lehr- und Eingliederungsplan. 

 

 

Praktika-BWO


Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchzuführen.

Bei Eignung kann die Berufsbildungsmaßnahme auch in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt werden.

Wir sind ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV).

Die berufliche Bildung wird von verschiedenen Rehabilitationsträgern finanziert. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.

 

Sie möchten an "BWO Bilden. Wirken. Oberberg. GmbH" spenden?
Sie möchten Mitglied werden?