Leitbild und Qualitätspolitik
Die BWO Bilden. Wirken. Oberberg. GmbH ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsleben.
Seit ihrer Gründung im Jahre 1972 hat die BWO GmbH eine enorme Entwicklung erlebt: Aus einer kleinen Werkstatt, die ursprünglich sieben Mitarbeiter beschäftigte, ist die größte Reha-Einrichtung für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung im Oberbergischen Kreis entstanden.
Die BWO GmbH ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Sie steht allen Menschen mit Beeinträchtigung - unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung - offen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Jeder Mensch mit Beeinträchtigung wird aufgenommen, sofern er in die Gemeinschaft der Werkstatt eingegliedert werden kann und sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

- Auf dieser Basis entstehen Arbeitnehmer-rechtliche Arbeitsverhältnisse, die schriftlich fixiert werden.
- Auf Grundlage der für die Werkstatt geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kostenträger erfüllen wir unseren Reha-Auftrag.
- Wir fördern den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Arbeitsplätze werden nach Erkenntnissen der Arbeitssicherheit ergonomisch und ökologisch verträglich gestaltet. Der Arbeitsschutz wird mit in die Managementbewertung und in die internen Audits einbezogen und hat den gleichen Stellenwert wie alle anderen Qualitätsziele des Geschäftsführers.
Unser Leitbild: Miteinander leben und arbeiten
MITEINANDER LEBEN UND ARBEITEN – das heißt, dass wir uns nicht allein als Stätte der ARBEIT, beruflichen Rehabilitation und Produktion verstehen, sondern auch als LEBENS-Stätte zur Erhaltung und Verbesserung der erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit.
Unseren Beschäftigten mit schweren und schwersten Beeinträchtigungen bieten wir nicht nur ein breit gefächertes Angebot an werkstattmäßigen Arbeiten, sondern auch eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten zur Entwicklung der Persönlichkeit und Entwicklung von Fähigkeiten.
Wenn immer möglich, fördern wir den Übergang unserer Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu ermöglichen wir interne und externe Praktika sowie ausgelagerte Einzel- und Gruppenarbeitsplätze außerhalb der Werkstatt in Zusammenarbeit mit dem internen Inklusionsdienst und der Unterstützung durch den Inklusionsfachdienst.
Mit modernen Produktionsmethoden, einem hohen Qualitätsbewusstsein, Termintreue und Kundenorientierung sind wir ein Partner der hiesigen Industrie und des Dienstleistungsbereiches. Mit der Umsetzung der o. g. Maßnahmen wollen wir die Integration und die Inklusion unserer Beschäftigten auf dem 1. Arbeitsmarkt vorantreiben.
Die Zufriedenheit aller unserer Beschäftigten und unserer externen Auftraggeber hat für uns hohe Priorität. Durch die Darstellung unserer Leistungsfähigkeit soll das Vertrauen unserer Kunden und auch der Öffentlichkeit in die Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigung gefestigt werden.
Der Mensch mit Beeinträchtigung steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Er ist unser wichtigster Auftraggeber und Kunde.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter sind in besonderer Weise der Rehabilitation aller Beschäftigten mit Beeinträchtigung verpflichtet. Unsere Arbeit verstehen wir als Dienstleistung gegenüber dem Menschen mit Beeinträchtigung , die sich als Hilfe zur Selbsthilfe beschreiben lässt. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung arbeiten wir eng mit Eltern, Betreuern, Wohneinrichtungen etc. zusammen.
Zum vernünftigen MITEINANDER LEBEN UND ARBEITEN gehört für uns selbstverständlich, dass der Umgang zwischen allen angestellten Personen, egal ob Beschäftigte mit Beeinträchtigung oder hauptamtliche Mitarbeiter, angemessen und respektvoll, vor allem aber gewaltfrei stattfindet. Aus diesem Grunde wurde eine Handlungshilfe zur Gewaltprävention entworfen, die allen Mitarbeitern zur Orientierung dienen soll, die Menschenwürde zu achten und zu schützen.
Generell gilt: Geh mit anderen so um, wie du willst, dass mit dir umgegangen wird!!!
Die Beziehung zwischen Beschäftigten mit Beeinträchtigung und hauptamtlichen Mitarbeitern verstehen wir als eine partnerschaftliche.
Wir achten das Recht auf Mitbestimmung, indem wir den Werkstattrat, der sich aus Beschäftigten mit Beeinträchtigung zusammensetzt, in Entscheidungsprozesse der BWO miteinbeziehen.